Kreditangebote vergleichen: Checkliste vor der Unterschrift
- Vergleichen Sie Angebote mit gleichem Betrag und gleicher Laufzeit – und zwar über den effektiven Jahreszins und den Gesamtbetrag.
- Freiwillige Zusatzprodukte wie eine Restschuldversicherung stecken oft nicht im Effektivzins, verteuern den Kredit aber.
- Achten Sie auf kostenlose Sondertilgungen und Ratenpausen – Flexibilität ist bares Geld wert.
- Nach Vertragsschluss haben Sie in der Regel 14 Tage Widerrufsrecht.
1. Vor dem Vergleich
Legen Sie fest, wie viel Sie brauchen und welche Rate Sie sicher tragen können. Rechnen Sie dazu mit dem Budget-Check Ihren Spielraum aus und mit dem Kreditrechner zwei oder drei Laufzeiten durch. Mit diesen Eckdaten fragen Sie bei mehreren Anbietern an – nur so sind die Angebote vergleichbar.
2. Die Checkliste
| Punkt | Worauf achten? |
|---|---|
| Effektiver Jahreszins | Die wichtigste Vergleichszahl. Er enthält Sollzins und die Kosten, die mit dem Kredit zwingend verbunden sind. Mehr im Artikel Sollzins und Effektivzins. |
| „Ab“-Zinsen | Werbezinsen hängen oft von der Bonität ab. Maßgeblich ist der Zins in Ihrem persönlichen Angebot. |
| Gesamtbetrag | Summe aller Raten und Kosten. Ideal zum direkten Vergleich zweier Angebote. |
| Zusatzprodukte | Restschuld-, Arbeitslosigkeits- oder Kfz-Versicherung: Sind sie freiwillig? Was kosten sie? Brauchen Sie sie wirklich? |
| Sondertilgungen | Kostenlos möglich? In welcher Höhe und wie oft? |
| Ratenänderung und -pause | Dürfen Sie die Rate anpassen oder aussetzen? Zu welchen Bedingungen? |
| Gebühren | Pauschale Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten hat der Bundesgerichtshof 2014 für unzulässig erklärt. |
| Auszahlung | Wann wird das Geld ausgezahlt? Zweckbindung (z. B. nur für den Autokauf)? |
| Widerruf | Belehrung vorhanden? In der Regel können Sie 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen widerrufen. |
3. Beispiel: Günstiger Zins, teurer Kredit
Zwei Angebote über 20.000 € und 60 Monate. Angebot B hat den niedrigeren Zins, wird aber nur mit einer Restschuldversicherung für einmalig 1.400 € angeboten, die Sie eigentlich nicht bräuchten:
| Angebot | Zins | Monatsrate | Zinsen | Kosten gesamt |
|---|---|---|---|---|
| A – ohne Versicherung | 5,90 % | 385,73 € | 3.143,60 € | 3.143,60 € |
| B – mit Versicherung | 5,49 % | 381,93 € | 2.915,86 € | 4.315,86 € |
Zinsen berechnet mit dem Kreditrechner auf dieser Website (Sollzins, Laufzeit 60 Monate). Beispielhafte Versicherungskosten. Wird die Versicherung mitfinanziert, kommen darauf noch Zinsen hinzu.
Obwohl B den niedrigeren Zins hat, ist A insgesamt rund 1.170 € günstiger. Lassen Sie sich Zusatzprodukte immer getrennt ausweisen und fragen Sie nach einem Angebot ohne.
Stellen Sie zwei Angebote als Szenarien gegenüber.
Zum Kreditrechner4. Konditionsanfrage statt Kreditanfrage
Wenn Sie sich bei mehreren Banken ein Angebot einholen, fragen Sie ausdrücklich nach einer Konditionsanfrage. Diese dient nur dazu, Ihnen einen Zins zu nennen, und ist für andere Banken nicht sichtbar. Viele Kreditanfragen in kurzer Zeit können dagegen einen schlechten Eindruck machen.
5. Neue Regeln ab 20. November 2026
Mit der Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie ändern sich einige Regeln für Verbraucherkredite. Nach Angaben der Bundesregierung gehören dazu unter anderem:
- Ein Recht auf menschliche Überprüfung, wenn die Kreditwürdigkeit automatisiert geprüft wurde.
- Das bisherige „ewige“ Widerrufsrecht bei fehlerhaften Angaben wird auf höchstens zwölf Monate und 14 Tage begrenzt.
- Auch kleine Kredite unter 200 €, zinsfreie Kredite und viele „Jetzt kaufen, später zahlen“-Angebote fallen künftig unter den Verbraucherschutz.
- Die von der Rechtsprechung entwickelten Grenzen für sittenwidrig hohe Zinsen werden gesetzlich festgeschrieben.
Maßgeblich ist, welches Recht zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses gilt. Im Zweifel hilft eine Verbraucherzentrale weiter.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 17 PAngV – Werbung für Verbraucherdarlehen
- § 495 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen
- Bundesregierung: Richtlinie über Verbraucherkreditverträge umgesetzt
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanz-, Kredit- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Kreditvertrags.