Restschuldversicherung: Was sie kostet und wann sie sinnvoll ist
- Eine Restschuldversicherung zahlt die Raten oder die Restschuld, wenn Sie sterben, länger krank werden oder arbeitslos werden – je nach Vertrag.
- Sie ist bei Ratenkrediten fast immer freiwillig. Ein Kredit darf nicht davon abhängig gemacht werden, ohne dass die Kosten im Effektivzins stehen.
- Wird der Beitrag mitfinanziert, zahlen Sie Zinsen auf die Versicherung. Im Beispiel kostet sie so fast 1.400 €.
- Seit 2025 darf eine Restschuldversicherung frühestens eine Woche nach dem Kreditvertrag abgeschlossen werden.
1. Was die Versicherung abdeckt
Restschuldversicherungen gibt es in verschiedenen Varianten:
- Todesfall: Die Restschuld wird beglichen, Ihre Angehörigen erben keine Kreditschulden.
- Arbeitsunfähigkeit: Die Versicherung übernimmt nach einer Wartezeit für eine begrenzte Dauer die Raten.
- Arbeitslosigkeit: Ebenso, oft mit Wartezeiten und Ausschlüssen, etwa in der Probezeit oder bei Eigenkündigung.
Achten Sie genau auf die Bedingungen: Viele Verträge haben Wartezeiten, Karenzzeiten und Ausschlüsse, etwa für Erkrankungen, die schon vor Vertragsschluss bekannt waren. Selbstständige und Beschäftigte mit befristeten Verträgen sind gegen Arbeitslosigkeit oft gar nicht oder nur eingeschränkt versichert.
2. Was sie kostet: Rechenbeispiel
Meist wird ein Einmalbeitrag fällig, der zum Kreditbetrag addiert und mitfinanziert wird. Beispiel: Ratenkredit über 15.000 €, 60 Monate, 6 % Sollzins, Versicherungsbeitrag 1.200 €:
| Kreditbetrag | Monatsrate | Zinsen | |
|---|---|---|---|
| Ohne Versicherung | 15.000 € | 289,99 € | 2.399,52 € |
| Mit Versicherung (mitfinanziert) | 16.200 € | 313,19 € | 2.591,48 € |
| Mehrkosten | + 23,20 € | 1.391,96 € gesamt |
Berechnet mit dem Kreditrechner auf dieser Website, Sollzins monatlich verrechnet. Werte gerundet. Mehrkosten = Beitrag 1.200 € + zusätzliche Zinsen 191,96 €. Der Beitrag ist ein Beispiel; tatsächliche Preise hängen von Anbieter, Alter und Umfang ab.
Gemessen am Kreditbetrag sind das über 9 % zusätzliche Kosten. Weil die Versicherung freiwillig ist, steckt sie oft nicht im effektiven Jahreszins. Ein Angebot mit Versicherung kann daher günstiger aussehen, als es ist. Vergleichen Sie immer auch den Gesamtbetrag – wie, steht in der Checkliste zum Kreditvergleich.
Rechnen Sie Ihren Kredit einmal mit und einmal ohne mitfinanzierten Beitrag als zwei Szenarien.
Zum Kreditrechner3. Welche Regeln gelten
- Provisionsdeckel: Seit Juli 2022 darf die Provision, die der Vermittler für eine Restschuldversicherung erhält, höchstens 2,5 % des Kreditbetrags betragen (§ 50a VAG).
- Eine Woche Abstand: Seit dem 1. Januar 2025 darf eine Restschuldversicherung frühestens eine Woche nach dem Kreditvertrag abgeschlossen werden (§ 7a Abs. 5 VVG). So sollen Sie in Ruhe entscheiden können, statt am Bankschalter zwischen Tür und Angel.
- Keine vorangekreuzten Kästchen: Mit den neuen Regeln für Verbraucherkredite ab dem 20. November 2026 dürfen Banken Ihre Zustimmung zu Zusatzleistungen nicht über voreingestellte Häkchen einholen.
- Pflicht-Versicherung im Effektivzins: Verlangt eine Bank die Versicherung als Bedingung für den Kredit, müssen die Kosten in den effektiven Jahreszins einfließen.
4. Wann sie sinnvoll sein kann
Eine Restschuldversicherung kann sinnvoll sein, wenn der Kredit hoch ist, Sie Hauptverdiener einer Familie sind und es keine andere Absicherung gibt. Auch dann lohnt ein Blick auf die Alternativen – sie sind oft günstiger und gelten unabhängig vom einzelnen Kredit.
5. Alternativen
- Risikolebensversicherung: sichert Angehörige im Todesfall ab, oft für deutlich weniger Geld und mit frei wählbarer Summe.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können – nicht nur für die Kreditraten.
- Rücklagen: Ein Notgroschen von drei bis sechs Monatsraten überbrückt kurze Engpässe.
- Flexibler Kredit: Ein Vertrag mit Ratenpause oder Ratenänderung gibt Luft, wenn es eng wird.
6. Schon abgeschlossen – was nun?
Prüfen Sie die Unterlagen: Versicherungsverträge können Sie in der Regel innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen und oft auch später kündigen. Zahlen Sie den Kredit vorzeitig zurück, endet die Versicherung meist ebenfalls. Fragen Sie dann nach der anteiligen Erstattung des nicht verbrauchten Beitrags. Mehr dazu im Ratgeber Kredit vorzeitig zurückzahlen.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 50a VAG – Provisionsdeckel bei Restschuldversicherungen
- § 7a VVG – Querverkäufe, Restschuldversicherung
- Bundesregierung: Richtlinie über Verbraucherkreditverträge umgesetzt
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanz-, Kredit- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Kreditvertrags.