Häufige Fragen
Darf ich meinen Kredit vorzeitig ablösen?
Bei einem gewöhnlichen Verbraucherkredit, etwa einem Raten- oder Autokredit, ja: Sie dürfen ihn jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen (§ 500 Abs. 2 BGB). Bei Immobilienkrediten mit fester Zinsbindung ist das während der Zinsbindung nur eingeschränkt möglich.
Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung?
Bei Ratenkrediten mit festem Zins darf die Bank höchstens 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags verlangen, wenn die Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt – sonst höchstens 0,5 %. Außerdem darf die Entschädigung nie höher sein als die Zinsen, die Sie bis zum regulären Ende noch gezahlt hätten (§ 502 BGB). Bei Baufinanzierungen gibt es keine solche feste Obergrenze.
Was ist die Ablösesumme?
Die Ablösesumme ist der Betrag, mit dem Sie den Kredit zu einem bestimmten Stichtag vollständig zurückzahlen: die Restschuld plus die bis dahin angefallenen Zinsen und gegebenenfalls die Vorfälligkeitsentschädigung. Lassen Sie sich den genauen Betrag immer schriftlich von Ihrer Bank nennen.
Lohnt sich die vorzeitige Ablösung?
Bei Ratenkrediten fast immer, solange Ihnen nach der Ablösung noch eine ausreichende Rücklage bleibt: Die ersparten Zinsen sind meist deutlich höher als die gedeckelte Entschädigung – vor allem früh in der Laufzeit. Der Rechner zeigt Ihnen, was unter dem Strich übrig bleibt.
Was passiert mit einer Restschuldversicherung?
Wird der Kredit vorzeitig abgelöst, endet in der Regel auch der Bedarf für die Restschuldversicherung. Fragen Sie bei der Bank oder dem Versicherer nach einer anteiligen Erstattung des Beitrags, wenn dieser im Voraus bezahlt wurde.
Hinweis: Die Berechnung dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Finanz- oder Kreditberatung. Maßgeblich sind Ihr Kreditvertrag und die Abrechnung Ihrer Bank. Alle Angaben ohne Gewähr.