Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf

Von Philipp Barth · zuletzt aktualisiert: Oktober 2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten

Das Wichtigste in Kürze
  • Zu den Kaufnebenkosten gehören Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls die Maklerprovision.
  • Die Grunderwerbsteuer liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % des Kaufpreises.
  • Insgesamt kommen – mit Makler – oft 9 bis 12 % des Kaufpreises zusammen.
  • Die Nebenkosten sollten Sie möglichst aus Eigenkapital bezahlen.

1. Grunderwerbsteuer

Beim Kauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung fällt Grunderwerbsteuer an. Die Höhe legt jedes Bundesland selbst fest. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis. Die Steuer wird vom Finanzamt nach dem Kauf per Bescheid erhoben – erst wenn sie bezahlt ist, kann die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen.

2. Tabelle: Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Stand September 2026, Beispiel für einen Kaufpreis von 400.000 €:

BundeslandSteuersatzGrunderwerbsteuerNebenkosten gesamt*
Baden-Württemberg5 %20.000,00 €42.280,00 €
Bayern3,5 %14.000,00 €36.280,00 €
Berlin6 %24.000,00 €46.280,00 €
Brandenburg6,5 %26.000,00 €48.280,00 €
Bremen5,5 %22.000,00 €44.280,00 €
Hamburg5,5 %22.000,00 €44.280,00 €
Hessen6 %24.000,00 €46.280,00 €
Mecklenburg-Vorpommern6 %24.000,00 €46.280,00 €
Niedersachsen5 %20.000,00 €42.280,00 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000,00 €48.280,00 €
Rheinland-Pfalz5 %20.000,00 €42.280,00 €
Saarland6,5 %26.000,00 €48.280,00 €
Sachsen5,5 %22.000,00 €44.280,00 €
Sachsen-Anhalt5 %20.000,00 €42.280,00 €
Schleswig-Holstein6,5 %26.000,00 €48.280,00 €
Thüringen5 %20.000,00 €42.280,00 €

* inklusive 2 % für Notar und Grundbuch und 3,57 % Maklerprovision (Käuferanteil inkl. MwSt.). Eigene Berechnung. Steuersätze können sich ändern – Bremen hat den Satz zum 1. Juli 2025 auf 5,5 % angehoben.

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3. Notar und Grundbuch

Ein Immobilienkauf muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Die Gebühren für Notar und Grundbuchamt sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Kaufpreis und – bei einer Finanzierung – auch nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld. Zusammen liegen sie meist bei etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises.

4. Maklerprovision

Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gilt seit Ende 2020: Wenn Käufer und Verkäufer den Makler gemeinsam beauftragen, teilen sie sich die Provision zu gleichen Teilen. Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, darf er höchstens die Hälfte der Provision an den Käufer weitergeben. Üblich sind für den Käufer rund 2,5 bis 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer, je nach Region. Ohne Makler entfällt dieser Posten.

5. Rechenbeispiel

Wohnung für 400.000 € in Nordrhein-Westfalen, mit Makler:

PostenAnteilBetrag
Grunderwerbsteuer6,5 %26.000,00 €
Notar und Grundbuch (Schätzung)2,0 %8.000,00 €
Maklerprovision (Käuferanteil)3,57 %14.280,00 €
Nebenkosten gesamt12,07 %48.280,00 €

Zusammen mit dem Kaufpreis müssen also 448.280 € finanziert werden. Bringen Sie 80.000 € Eigenkapital ein, bleibt ein Darlehensbetrag von 368.280 €. In Bayern und ohne Makler lägen die Nebenkosten bei nur rund 5,5 % – also etwa 22.000 €.

6. Lassen sich Nebenkosten senken?

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanz-, Kredit- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Kreditvertrags.

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